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Abmeldebescheinigung

Sind Sie noch in Deutschland gemeldet? In Deutschland besteht die allgemeine Meldepflicht, d.h. jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss dort gemeldet sein. Damit verbunden ist die Pflicht, jede Änderung des Wohnortes innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland anzumelden. Ein Verstoß hiergegen gilt als Ordnungswidrigkeit und führt automatisch zu einer Geldbuße.

Wenn Sie von Deutschland ins Ausland ziehen, müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde in Deutschland abmelden. Sie benötigen die Abmeldebescheinigung u.a. zur Vorlage bei der deutschen Auslandsvertretung, damit diese in Passangelegenheiten für Sie tätig werden und z.B. den Wohnort in Ihrem Reisepass ändern oder bei Bedarf einen neuen Reisepass ausstellen kann.

Sofern Sie noch in Deutschland gemeldet sind, kann die deutsche Auslandsvertretung Ihren Antrag auf einen neuen Pass zwar annehmen, muss aber zunächst bei der für Ihren Wohnort zuständigen Passbehörde eine Ermächtigung zur Ausstellung eines Passes einholen. Dadurch erhöhen sich die Gebühren für den Pass und es kann zu einer zeitlichen Verzögerung kommen.
Informationen zur Anmeldung bei der Deutschen Botschaft:

Es gibt zwei verschiedene Arten der Anmeldung: Zum einen die melderechtliche Anmeldung des neuen Wohnortes und zum anderen die Anmeldung in die sogenannte Krisenvorsorgeliste (ELEFAND), die Ihre Erreichbarkeit im Falle eines Notfalles gewährleistet.

Melderechtliche Anmeldung

Wenn Sie sich in Deutschland abgemeldet haben, kann Ihnen die Botschaft den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass ändern. Dies ist empfehlenswert, wenn Sie zum Beispiel nach einem Besuch in Deutschland die Mehrwertsteuer für gekaufte Produkte zurückerhalten möchten oder die Deutsche Botschaft in Passangelegenheiten für Sie tätig werden soll.
Hierzu müssen Sie persönlich vorsprechen und folgende Dokumente (im Original und zusätzlicher Kopie) vorlegen:

• vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
• den zu ändernden Reisepass
• Abmeldebescheinigung aus Deutschland
• singapurische Aufenthaltsgenehmigung (z.B. employment pass)

Wenn Sie den Wohnort im Pass Ihres Kindes ändern lassen möchten, müssen beide Sorgeberechtigten persönlich und gemeinsam vorsprechen und die o.g. Dokumente einreichen. Die Änderung im Reisepass ist gebührenfrei.

Krisenvorsorgeliste (ELEFAND)

Alle Deutschen, die im Ausland leben, konnten auch bisher schon bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in eine Deutschenliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Durch die Einführung eines passwortgeschützten online-Verfahrens ist diese Registrierung jetzt noch einfacher geworden.

Auch wenn Sie in Singapur nur Urlaub machen oder sich aus anderen Gründen nur kurz im Land aufhalten ist eine Registrierung möglich. Die Abfrage von Informationen bei Kurzaufenthalten ist weit weniger umfangreich als dies bei Langzeitaufenthalten der Fall ist. Wir bitten Sie, von der Möglichkeit der Registrierung Gebrauch zu machen.

Bei der Eintragung in die Deutschenliste handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme. Die Deutsche Botschaft Singapur rät jedoch dringend, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Hilfe kann nur geleistet werden, wenn bekannt ist, dass Sie sich in Singapur aufhalten.
Darüber hinaus wird über die in der Liste gespeicherten Postanschriften und Emailadressen, z.B. auf anstehende Bundestagswahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament hingewiesen sowie sonstige konsularische Hinweise und Informationen (z.B. Einladungen, Nachrichten über kulturelle Veranstaltungen o.ä.) übermittelt.

Sie werden automatisch in regelmäßigen Abständen aufgefordert werden, Ihre Angaben zu bestätigen bzw. zu aktualisieren. Damit sollen Vollständigkeit und Aktualität der Registrierungen sichergestellt werden. Bitte beantworten Sie die Ihnen automatisch zugehenden Aufforderungen deshalb im eigenen Interesse.

Weitere Informationen und den neuen Link zur Anmeldung finden Sie hier: Registrierung in die Deutschenliste

Wohnsitzbescheinigung

Da in Singapur kein polizeiliches Meldewesen mit Meldepflicht besteht, kann Ihnen die deutsche Botschaft Singapur eine sog. Wohnsitzbescheinigung ausstellen.

Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin zur Vorsprache auf unserer Webseite in der Kategorie „Konsularische Angelegenheiten“. Terminvereinbarung

Folgende Dokumente werden benötigt:

• vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
• Reisepass (Original und Kopie)
• singapurische Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis (Original und Kopie)
• Mietvertrag, aus dem Ihre Wohnanschrift hervorgeht (Original und Kopie)

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 7 Tage. Die Gebühr beträgt derzeit 34 €. Der Betrag wird zum aktuellen Tageskurs der Botschaft in SGD umgerechnet. Die Zahlung kann in SGD bar oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master erfolgen.

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