Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Bundestagswahl 2025

Briefwahl

Briefwahl, © colourbox

Artikel

Informationen zur Wahlteilnahme aus Singapur: Sonderkurier der Botschaft am 19.02.2025 zur Übersendung der Wahlunterlagen an die zuständigen Wahlämter in Deutschland (Stand: 13.01.2025)

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.

Aufgrund des sehr kleinen Zeitfensters zwischen Absendung der Wahlunterlagen durch die deutschen Gemeinden und dem Wahltermin am 23.02.2025 wird die Botschaft Singapur einen amtlichen Sonderkurier mit Abgabefrist 19.02.2025, 11.00 Uhr vormittags (Ortszeit Singapur), einrichten.

Sie haben zu folgenden Zeiten Gelegenheit, Ihre korrekt adressierten und unfrankierten Wahlumschläge mit den ausgefüllten Stimmzetteln beim Empfang der Deutschen Botschaft Singapur abzugeben:
17.02.2025, 08.00 – 16.00 Uhr
18.02.2025, 08.00 – 16.00 Uhr und
19.02.2025, 08.00 – 11.00 Uhr

Adresse der Deutschen Botschaft:
50 Raffles Place,
#28-00 Singapore Land Tower
Singapore 048623
(Der Zugang zur Botschaft im 28. Stock ist barrierefrei und erfolgt nach Registrierung im Erdgeschoss)

Wir weisen darauf hin, dass das Auswärtige Amt bei der Mitbenutzung des Kurierwegs und Übergabe der Wahlunterlagen keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Sendungen übernehmen kann, eine Nachverfolgung solcher Briefe ist nicht möglich. Eine Gewähr für die rechtzeitige Zustellung kann nicht übernommen werden.

Da am 2. Februar 2025 die Frist für Deutsche im Ausland für die Eintragung in das Wählerverzeichnis endet, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Antrag noch zeitgerecht bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingeht.

Die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur 21. Bundestagswahl nebst Merkblatt können von der Internetseite der Bundeswahlleiterin heruntergeladen werden. Der Antrag kann auch per E-Mail, Fax oder auf anderem elektronischem Weg bei der zuständigen deutschen Gemeindebehörde gestellt werden.

---

Alle Angaben beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Auswärtigen Amts zum Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Weitere Informationen

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen…

Bekanntmachung für Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen.

Allgemeine Hinweise zu Ihrem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

nach oben