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Bundestagswahl 2025

Briefwahl

Briefwahl, © colourbox

14.11.2024 - Artikel

Unabhängig vom Zeitpunkt der Wahl des 21. Bundestags haben die Vorbereitungen dafür bereits begonnen. Bereits jetzt können im Ausland dauerhaft lebende Deutsche Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Eine frühzeitige Beantragung wird dringend empfohlen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler im Ausland wird ab dem 19. Tag vor den Wahlen = voraussichtlich dem 04. Februar 2025 erfolgen. Bei entsprechend frühzeitiger Antragstellung können Wahlberechtigte im Ausland mit einer Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter ab diesem Tag rechnen.

Aufgrund des voraussichtlich sehr kleinen Zeitfensters zwischen Absendung der Wahlunterlagen durch die deutschen Gemeinden und dem voraussichtlichen Wahltermin am 23.02.2025 plant die Deutsche Botschaft Singapur für den 14.02.2025 die Einrichtung eines Sonderkuriers zur Übersendung Ihrer Wahlunterlagen mit den ausgefüllten Stimmzetteln nach Deutschland.

Über die Abgabefrist und den Ablauf wird Sie die Botschaft zeitnah per Website, Newsletter aus der ELEFAND-Vorsorgeliste (www.krisenvorsorgeliste.diplo.de) und in den sozialen Medien unterrichten.

Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass das Auswärtige Amt bei der Mitbenutzung des Kurierwegs und Übergabe der Wahlunterlagen keinerlei Haftung für verspätet oder nicht eingegangene Sendungen übernimmt. Eine Nachverfolgung solcher Briefe ist nicht möglich.

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis frühstmöglich bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingeht.

Die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur 21. Bundestagswahl nebst Merkblatt können von der Internetseite der Bundeswahlleiterin heruntergeladen werden.

Weitere Informationen

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche, die im Ausland leben und nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen dies zunächst beantragen.

Allgemeine Hinweise zu Ihrem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

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