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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

Artikel

Allgemeine Hinweise

Zahlreiche Personen in Singapur erhalten Altersrenten aus Deutschland. Diese Zahlungen werden nicht von der Deutschen Botschaft geleistet, sondern von den verschiedenen deutschen Rentenversicherungen.

Für Informationen zu Ihrer Altersrente wenden Sie sich direkt an die deutschen Rentenversicherer oder an private Rentenberater.

Deutsche Rentenversicherung


Lebensbescheinigung

Welche Möglichkeiten zur Bestätigung habe ich?

a) Digitaler Lebensnachweis

Der „Digitale Lebensnachweis“ bietet die Möglichkeit, papierlos einen Lebensnachweis mit einem Smartphone oder Tablet zu erbringen.

Mit dem jährlichen Schreiben erhalten Sie den dafür erforderlichen persönlichen QR-Code zum Scannen. Der QR-Code leitet Sie direkt zum Identifikationsverfahren mit der POSTIDENT App weiter. Die Nutzung ist zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich.

Informationen zur Funktionsweise sind dem jährlichem Schreiben beigefügt.

Schließen Sie dieses Verfahren erfolgreich ab, benötigen Sie keinen Termin bei der Botschaft. Auch ein Versand per Post (Porto) enfällt.

b) Bestätigtes Formular per Post zurücksenden

Die Unterschrift des Leistungsempfängers auf der Lebensbescheinigung muss durch eine amtliche Stelle bestätigt werden. Sollte die empfangsberechtigte Person nicht mehr in der Lage sein, die Lebensbescheinigung eigenhändig zu unterschreiben, so kann stattdessen eine bevollmächtigte Person unterschreiben.

Ihre Unterschrift kann bei der Deutschen Botschaft beglaubigt werden. Rentenempfänger müssen dafür persönlich bei der Deutschen Botschaft vorsprechen und geeignete Nachweise zu ihrer Identität und Staatsangehörigkeit (z.B. Reisepass oder singapurische ID) vorlegen.

Nach der Bestätigung müssen Sie das Formular per Post zum Absender zurücksenden.


Gebühren

Lebensbescheinigungen für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung (auch Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung) sind gebührenfrei.

Lebensbescheinigungen anderer Rententräger (z.B. Betriebsrenten, Zusatzrenten) sind grundsätzlich gebührenpflichtig.

Hier wird eine Gebühr von 34,07 € erhoben und bei Barzahlung gemäß des tagesaktuellen Wechselkurses der Botschaft in SGD umgerechnet. Bargeldlose Bezahlung ist mit Master/Visa-Card möglich. Bitte legen Sie diese in physischer Form vor.

Für die Terminvereinbarung nutzen Sie bitte unser Terminvergabesystem


Besteuerung von Renten

Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link: Rentenbesteuerung

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