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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

Artikel

Ein polizeiliches Führungszeugnis ist beim Bundesamt für Justiz, Dienststelle Bundeszentralregister, zu beantragen. Antragsteller mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen ihre Personendaten und ihre Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigen lassen.

Die Bestätigung kann durch die Deutsche Botschaft Singapur, einen Notary Public oder eine singapurische Behörde erfolgen. Weitere Informationen zur Unterschriftsbeglaubigung finden Sie hier:
Unterschriftsbeglaubigung

Die Auslandsvertretung kann die amtliche Bestätigung nur bei persönlicher Vorsprache und Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises vornehmen. Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt ca. 60 Euro. Die Gebühren werden zum aktuellen Tageskurs der Botschaft in SGD umgerechnet. Die Zahlung kann in bar oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master erfolgen.

Bitte beachten Sie: Führerscheine und andere Ausweisdokumente sind zur Bestätigung der personenbezogenen Daten nicht ausreichend. Personen, die derzeit keinen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen, werden gebeten, ihre Unterschrift beim örtlichen Notary Public beglaubigen zu lassen.

Nach Bestätigung Ihrer Unterschrift und Personendaten übersenden Sie das Antragsformular direkt an das Bundesamt für Justiz. Die Anschrift entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz:
Bundesamt für Justiz

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