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Zoll
Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung
Singapurische Zollvorschriften
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Deutsche Botschaft keine verbindlichen Auskünfte zu den singapurischen Zollbestimmungen erteilen kann.
Aktuelle Informationen zu den singapurischen Zollbestimmungen finden Sie auf der Webseite der zuständigen singapurischen Behörde
Allgemeine Einfuhrbestimmungen: Singapore Customs
Nahrungsmittel, Pflanzen, Tiere: Singapore Food Ageny
Mitnahme von Medikamenten nach Singapur:
Auf der Internetseite der Singapurischen Gesundheitsbörde finden Sie alle notwendigen Informationen zur Einfuhr medizinischer Produkte/Medikamente nach Singapur:
Health Science Authority
Deutsche Zollvorschriften
Für detaillierte Auskünfte zu den Zollvorschriften Deutschlands wenden Sie sich bitte direkt an den Deutschen Zoll:
Deutscher Zoll
Anmeldung für Barmittel
Anmeldung für Barmittel von 10.000 EUR oder mehr bei Reisen in oder aus der EU
Alle Personen, die mit 10.000,- EUR oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen seit 15. Juni 2007 diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.
Alle Informationen sowie der Anmeldevordruck und die Merkblätter sind auf der Seite des Deutschen Zolls eingestellt: Deutscher Zoll
Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer
Sie möchten Deutschland besuchen und dort auch Souvenirs kaufen? Dann kann Ihnen unter bestimmten Umständen die in Deutschland einbehaltene Mehrwertsteuer zurückerstattet werden.
Hierzu müssen Sie bereits beim Kauf den Verkäufer darüber informieren, dass Sie die Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer beantragen möchten. Der Verkäufer kann Ihnen dann das Antragsformular ausfüllen.
Bei Ihrer Ausreise aus Deutschland, zum Zeitpunkt des Eincheckens, ist es erfordferlich, dass Sie darauf hinweisen, dass Sie noch gekaufte Waren haben, die dem Zoll zur Ausfuhr vorgelegt werden müssen. Nach dem Einschecken müssen Sie mit den Waren beim Zoll vorsprechen, der die Ausfuhr bestätigt und das Gepäck annimmt. Waren, die im Handgepäck mitgeführt werden können beim Zoll nach der Sicherheitskontrolle zur Ausfuhr deklariert werden. Bitte legen Sie die gekauften Waren zusammen mit Ihrem Reisepass und dem Flugticket der Zollstelle vor. Sie erhalten dann kostenfrei einen Stempel auf das o.a. Formular, ohne den eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer nicht möglich ist.
Das so abgestempelte Formular übersenden Sie danach an die auf dem Formular angegebene Adresse.
Bitte beachten Sie, dass Sie gegenüber der Zollstelle Ihren Wohnsitz in Singapur nachweisen müssen.
Fragebogen zur Mehrwertssteuerrückerstattung
Umzugsbescheinigung
Wenn Sie aus Singapur wegziehen und Umzugsgut nach Deutschland bringen möchten, benötigen Sie gegebenenfalls eine Umzugsbescheinigung.
Die Deutsche Botschaft Singapur kann Ihnen einmalig eine Umzugsbescheinigung ausstellen. Sie müssen persönlich während der Öffnungszeiten in der Deutschen Botschaft vorsprechen. Folgende Dokumente werden benötigt:
• vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular,
• Reisepass (Original und Kopie),
• singapurische Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis (Original und Kopie) aus dem der Zeitraum des zu bescheinigenden Aufenthaltes in Singapur hervorgeht.
Die Bearbeitungszeit beträgt 2 - 3 Tage. Die Gebühr beträgt 34.07 €. Der Betrag wird zum aktuellen Tageskurs der Botschaft in SGD umgerechnet. Die Zahlung kann in bar oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master erfolgen.
Reisen mit Tieren
Einfuhr von Tieren nach Singapur
In Singapur bedarf es für die Ausfuhr von Haustieren einer Genehmigung. Diese kann ebenso wie die Einfuhrgenehmigung bei der Agri-Food and Veterinary Authority (AVA) beantragt werden. Weitere Information finden Sie bei NParks: NParks
Einfuhr von Tieren nach Deutschland
Aktuelle Informationen zur Einfuhr von Tieren nach Deutschland aus Nicht-EU-Staaten finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie in den Informationen der Deutschen Botschaft Singapur.
Diese Informationen erfolgen ohne Gewähr:
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz