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Sterbefall

brennende Kerzen

brennende Kerzen, © colourbox

12.11.2019 - Artikel

Stirbt ein Angehöriger oder Freund, ist das ein Grund zur Trauer. Bei Todesfällen im Ausland kommen zu der Trauerphase oft noch zusätzliche organisatorische Fragen auf, die geklärt werden müssen.

Wenn Sie z.B. eine Überführung nach oder eine Urnenbestattung in Deutschland wünschen, so gilt es einige Dinge zu beachten. Die Botschaft hilft Ihnen dabei - kontaktieren Sie uns bitte.

Auch helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach Bestattungsinstituten in Singapur, legalisieren die singapurische Sterbeurkunde und beurkunden - sofern gewünscht - den Sterbefall.

Sollte der/die in Singapur Verstorbene eine deutsche Rente bezogen haben, bitten wir Sie, den Rententräger unmittelbar mit Übersendung einer Sterbeurkunde zu informieren.

Beantragung einer deutschen Sterbeurkunde

Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Anzeige eines im Ausland erfolgten Sterbefalles eines Deutschen oder zur Beantragung einer deutschen Sterbeurkunde. Die singapurische Sterbeurkunde mit Legalisationsvermerk entfaltet für den deutschen Rechtsbereich dieselbe Wirksamkeit.
Ist ein Deutscher im Ausland gestorben, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Sterberegister des zuständigen Standesamts beurkundet werden. Hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen wenden Sie sich bitte an unsere Konsularabteilung.

Antragsformular auf Beurkundung eines Sterbefalls

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