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Apostille: Echtheitsbestätigung für öffentliche Urkunden

Apostille

Apostille, © BFAA

16.09.2021 - Artikel

Wenn einer Behörde oder einem Gericht - gleich wo auf der Welt - eine ausländische Urkunde vorgelegt wird, steht sie vor dem Problem, die Echtheit eines ihr nicht vertrauten Dokuments zu beurteilen.
Aus diesem Grunde wurde das Apostille-Verfahren entwickelt.

Wenn einer Behörde oder einem Gericht - gleich wo auf der Welt - eine ausländische Urkunde vorgelegt wird, steht sie vor dem Problem, die Echtheit eines ihr nicht vertrauten Dokuments zu beurteilen.
Aus diesem Grunde wurde das Apostille-Verfahren entwickelt.


Was ist eine Apostille?

Wenn einer Behörde oder einem Gericht – gleich wo auf der Welt – eine ausländische Urkunde vorgelegt wird, steht sie vor dem Problem, die Echtheit eines ihr nicht vertrauten Dokuments zu beurteilen.

Aus diesem Grunde wurde das Apostille-Verfahren entwickelt. Mit Wirkung vom 16.09.2021 ist Singapur dem Haager Übereinkommen beigetreten. Ab diesem Zeitpunkt ist die Legalisation von Urkunden durch die Botschaft nicht mehr erforderlich.

Die Apostille ist ein an der Urkunde angebrachter Vermerk, mit dem die befugte Stelle des Ausstellungsstaates in international vereinbarter Form signalisiert, dass es sich um ein echtes Dokument handelt.

Ob eine deutsche Behörde eine Apostille zu einer singapurischen Urkunde fordert, liegt in ihrem Ermessen. Diese Forderung wird jedoch oft erhoben. Daher empfiehlt es sich, die Apostille gleich zu beschaffen, damit es später nicht zu Verzögerungen kommt.



Ausstellung einer Apostille in Singapur

In Singapur werden Apostillen nur von der Singapore Academy of Law (SAL) erteilt:

Singapore Academy of Law

1 Coleman Street,

#08-06, The Adelphi,

Singapore 179803

https://legalisation.sal.sg/

Tel.: 6332 - 4388

Bitte informieren Sie sich über die weiteren Einzelheiten direkt bei der SAL.



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