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Eheschließung

13.05.2020 - Artikel

Eheschließung in Singapur

Für die Eheschließung in Singapur sind die zwei folgenden singapurischen Behörden zuständig. Wenden Sie sich mit Detailfragen zur Eheschließung in Singapur bitte direkt an diese Behörden.
Registry of Marriages
Registry of Muslim Marriages

Soweit Sie für die Eheschließung in Singapur Dokumente aus Deutschland benötigen, wenden Sie sich an das Standesamt am deutschen Geburtsort (z. B. Ausstellung einer Geburtsurkunde) bzw. am letzten deutschen Wohnsitz (z. B. Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses).

Allgemeine Voraussetzungen für die Eheschließung in Singapur:

1. Die Verlobten müssen mindestens 21 Jahre alt sein (= Eintritt der Volljährigkeit in Singapur). Ist einer oder sind beide zwischen 18 und 21 Jahre alt, so wird eine Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache benötigt.
2. Einer der Verlobten muss sich vor Bestellung des Aufgebots („filing a notice of marriage“) mindestens 15 Tage in Singapur aufgehalten haben, die Aufgebotsfrist beträgt 21 Tage.
3. Vorzulegen sind Reisepässe und in Englisch übersetzte Geburtsurkunden.
4. Sollte einer der Verlobten bereits verheiratet gewesen sein, ist die Beendigung der vorherigen Ehe durch Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde nachzuweisen (Original und Übersetzung ins Englische).
5. Ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis (siehe unten) kann verlangt werden.
6. Bei der Trauung müssen zwei volljährige Zeugen zugegen sein, die sich durch Vorlage ihrer Pässe ausweisen.
7. Ein Dolmetscher ist erforderlich, wenn einer der Brautleute die englische Sprache nicht versteht.
Informationen zu Übersetzungen finden Sie hier: Übersetzungen

Ehefähigkeitszeugnis

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen. Es werden ausschließlich mehrsprachige Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt, die eine Gültigkeit von sechs Monaten ab dem Tag der Ausstellung haben.

Welches Standesamt ist zuständig?

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes des deutschen Verlobten. Besteht kein Wohnsitz in Deutschland, so ist der Standesbeamte des letzten deutschen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig.
Nur wenn niemals oder nur vorübergehend ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestanden hat, ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig (§ 69b des Personenstandsgesetzes).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da je nach Standesamt Unterschiede möglich sind, erkundigen Sie sich bitte direkt bei dem für Sie zuständigen Standesamt bezüglich der benötigten Unterlagen.
Das Antragsformular finden Sie hier: Antragsformulare
Grundsätzlich müssen alle ausländischen Urkunden in legalisierter Form vorgelegt werden.

Bei Wohnsitz in Deutschland: Alle ausländischen Urkunden müssen zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden.
Kein Wohnsitz in Deutschland: Englischsprachige Urkunden bedürfen i.d.R. keiner Übersetzung. Urkunden in anderen Sprachen müssen zusätzlich mit einer Übersetzung ins Deutsche vorgelegt werden.

Gebühren

Die Gebühren für ein Ehefähigkeitszeugnis richten sich nach jeweiligem Recht des Bundeslandes, in dem das zuständige Standesamt seinen Sitz hat. Sie erhalten hierzu zu gegebener Zeit ein Schreiben mit detaillierten Informationen. Die Gebühren für das Ehefähigkeitszeugnis müssen umgehend nach Zahlungsaufforderung auf das innerdeutsche Konto des zuständigen Standesamtes überwiesen werden. Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erfolgt in der Regel erst nach Zahlungseingang.

Bei der Auslandsvertretung fallen bei Antragstellung zusätzlich Gebühren an:
Beglaubigung von Fotokopien: 10 €
Beglaubigung der Unterschriften: 25 €

Die Gebühren werden zum aktuellen Tageskurs der Botschaft in SGD umgerechnet. Die Zahlung kann in bar oder mit einer Kreditkarte der Gesellschaften Visa oder Master erfolgen.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Deutsche Botschaft hat hierauf keinen Einfluss und kann daher keinerlei Auskünfte über den Stand des Verfahrens erteilen.

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