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Personalausweis

Der neue Personalausweis

Der neue Personalausweis, © Thomas Koehler/ Photothek.net

Artikel

Am 08.07.2017 ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises in Kraft getreten, mit dem u.a. das PAuswG dahingehend geändert wurde, dass nunmehr ein Personalausweis immer mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (Online-Funktion) ausgegeben wird, es sei denn, die Antragstellerin oder der Antragsteller ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 16 Jahre alt (siehe § 10 Abs. 1 PAuswG).

Personalausweise werden ausschließlich mit eingeschalteter Online-Funktion hergestellt und ausgegeben. Es ist nicht mehr möglich, einen Personalausweis mit deaktivierter Online-Funktion zu erhalten.

Der Personalausweis mit eingeschalteter eID kann erst dann tatsächlich genutzt werden, wenn die fünfstellige Transport-PIN durch eine sechsstellige persönliche PIN ersetzt wurde. Dies kann mittels eines Kartenlesegeräts am heimischen PC erfolgen. Weitere Infos finden Sie hier: Personalausweisportal 


Sie müssen bei Antragstellung erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip Ihres Personalausweises als zusätzliches biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden sollen oder nicht. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Personalausweis aufnehmen lassen.

Jede Antragstellende und jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer(PUK) und ein Sperrkennwort enthält.

a) Sind Sie in Deutschland abgemeldet, wird der PIN-Brief an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft versandt.

b) Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, können Sie den PIN-Brief entweder direkt an Ihre Meldeadresse in Deutschland oder an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft schicken lassen.

Wird der PIN-Brief nicht direkt an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller, sondern an die Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft geschickt, kann der PIN-Brief grundsätzlich nur persönlich an die Ausweisinhaberin oder den Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht ist unzulässig.

Für Personalausweisanträge werden die Gebühren erhoben, die auch für das Inland gesetzlich festgelegt sind, zuzüglich eines ebenfalls gesetzlich festgelegten Auslandszuschlags. So kostet z.B. die Neubeantragung eines Personalausweises für Antragsteller/innen über 24 Jahre 58,80 Euro (ab 01.01.2021 67,- Euro), unter 24 Jahren 52,80 Euro.

Herunterladbare Formulare

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Unterlagen zur Beantragung

Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises für Volljährige (Vorlage im Original):

1.    ein biometrisches Passfoto
2.    bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
3.    Geburts- oder Abstammungsurkunde, ggf. mit Legalisation/ Apostille
4.    Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland, wenn in Ihrem Reisepass ein innerdeutscher Wohnort eingetragen ist
5.    Aufenthaltserlaubnis in Singapur
6.    ggf. Auszug Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch, bei nicht deutschen Urkunden inkl. Legalisation/Apostille
7.    ggf. Scheidungsurteil oder –urkunde
8.    ggf. Bescheinigung über die Namensführung
9.    ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
10.    ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
11.    ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

Unterlagen zur Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (Vorlage im Original):  

1.    ein Passfoto nicht älter als sechs Monate
2.    Geburtsurkunde des Kindes, ggf. mit Legalisation/ Apostille
3.    aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
4.    aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
5.     ggf. Heiratsurkunde der Eltern oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei nicht deutschen Urkunden inkl. Legalisation/ Apostille
6.    ggf. Vaterschaftsanerkennung
7.    ggf. alter Pass, Kinderausweis
8.    ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
9.    ggf. Sorgerechtsbeschluss oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
10 . ggf. deutsche Geburtsurkunde von Erstgeborenen


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