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Allgemeine Hinweise zu Visabeantragung

Ankunftsflughafen: beleuchtetes Hinweisschild "Arrival"

Einreise nach Deutschland © dpa

Artikel

Allgemeine Hinweise

Singapurische Staatsangehörige benötigen kein Visum für Deutschland für Transit- und/oder Kurzaufenthalte (Tourist/Business/Besucher). Kurzaufenthalte sind Aufenthalte bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
Hinweise, welche Staatsangehörigen visumpflichtig sind, finden Sie hier:
Liste der Länder, für die eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland besteht

Ab sofort können indonesische Reisepässe ohne Unterschriftsfeld nicht visiert werden. Leider ist es derzeit nicht möglich, mit einem solchen Reisepass einen neuen Visumantrag für Deutschland (Schengen- oder nationales Visum) zu stellen. Ihr Antrag kann bis auf Weiteres nicht entgegengenommen werden. Wir empfehlen Ihnen mit den indonesischen Behörden zu prüfen, ob Sie einen indonesischen Pass mit Unterschriftsfeld erhalten können, um danach einen Visumantrag zu stellen.

Sollte Ihr Visum bereits erteilt worden sein, raten wir Ihnen dringend, Ihre Reise nach Deutschland nicht anzutreten. Es besteht die Gefahr, dass Sie an der Grenze zurückgewiesen werden.

Schengen-Visa müssen bei der Botschaft des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel ist.

Sofern das Hauptreiseziel Deutschland ist, ist für die Antragsannahme bei Kurzaufenthalten im Schengen-Raum ausschließlich unser Visumannahmezentrum, welches von VFS Global betrieben wird und welches seinen Sitz unter der Adresse 79 Anson Road #15-01 hat, zuständig. Zur Beantragung des Visums benötigen Sie einen Termin, den Sie hier vereinbaren können: www.vfsglobal.com/germany/Singapore

Dort finden Sie auch das Online-Antragsformular. Das Visumannahmezentrum erhebt eine Bearbeitungsgebühr.

Die Deutsche Botschaft kann keine unvollständigen Anträge bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass unvollständig eingereichte Anträge abgelehnt werden können.

Ein Merkblatt zur Aufnahme einer Verpflichtungserklärung finden Sie hier: Merkblatt

Der Pass muss mindestens für die Dauer des Aufenthalts im Schengen-Raum gültig sein. Empfehlenswert ist eine Gültigkeit mindestens drei Monate über die Rückkehr nach Singapur hinaus.

Visumsanträge für nationale Visa nimmt die Botschaft entgegen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin! TERMINBUCHUNG

Bitte nutzen Sie auch die ausführlichen Hinweise zum Thema Visa auf unserer englischsprachigen Webseite: Hinweise zum Thema Visa in Englisch

Wer ist für die Verarbeitung meiner Daten verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragter?

Verantwortliche für die Datenverarbeitung sind die Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Singapur (Postanschrift: 50 Raffles Place, #28-00 Singapore Land Tower, Singapore 048623) Kontakt-Botschaft und das Auswärtige Amt (Postanschrift: Auswärtiges Amt, D-11013 Berlin).

Sie erreichen die/den Datenschutzbeauftragte/n des Auswärtigen Amts unter:

Datenschutzbeauftragte/r des Auswärtigen Amts
Werderscher Markt 1
D-10117 Berlin
Tel.: + 49 30 5000 2711
Fax: + 49 30 5000 5 1733

Kontaktformular Datenschutzbeauftragte/r

Welche Daten verarbeitet die Auslandsvertretung, wenn ich ein Visum beantrage und woher stammen diese Daten?

Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören die im Rahmen des Visumantragsformulars geforderten Daten. Dazu gehören in der Regel insbesondere Ihr Familienname, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort mit Angabe des Staates der Geburt, Geschlecht, Staatsangehörigkeit(en), Ihr Familienstand, gegenwärtige Anschrift, Telefonnummer, Email Adresse, berufliche Tätigkeit, Angaben zum Reisedokument (Art des Dokuments, Seriennummer, ausstellender Staat und ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdauer) Lichtbild sowie Fingerabdrücke.

Die oben genannten Datenkategorien stammen aus den von Ihnen im Visumverfahren gemachten Angaben.

Welche Daten verarbeitet die Auslandsvertretung, wenn ich ein Einladungsschreiben für jemanden ausstelle, der damit ein Visum beantragt und woher stammen diese Daten?

Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören die im Rahmen des Visumantragsformulars zum Einlader geforderten Daten. Hierzu gehören insbesondere Ihr Name und Vorname, Adresse, Faxnummer und E-Mail-Anschrift.

Die oben genannten Datenkategorien stammen aus den von Ihnen im Einladungsschreiben und vom Antragsteller im Visumverfahren gemachten Angaben.

Warum werden meine Daten erhoben und was passiert, wenn dies nicht geschieht?

Ihre Daten werden erhoben, weil dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn Sie einen Visumantrag stellen, obliegt es Ihnen gemäß § 82 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die zur Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen und hierzu notwendige Angaben zu machen. Wenn Ihre Daten nicht bereitgestellt werden kann es sein, dass der Antrag unter Einbehaltung der Bearbeitungsgebühr abgelehnt wird.

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient ausschließlich der ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens.

Rechtsgrundlage sind Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e), Abs. 2 Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) i.V.m. Verordnung (EG) Nr. 767/2008 (VIS-Verordnung) und Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex) inklusive seinen Anhängen bzw. §§ 72a ff. (AufenthG) und § 69 Aufenthaltsverordnung (AufenthV), sowie der Ausländerzentralregistergesetz-Durchführungsverordnung (AZRG-DV), dem Visa-Warndatei-Gesetz (VWDG) und ggf. weiteren Spezialvorschriften oder § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018).

Wie lange werden meine Daten genutzt?

Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Durchführung des Visumverfahrens erforderlich sind. In der Regel erfolgt die Löschung zwei Jahre nach Abschluss des Visumverfahrens, spätestens jedoch fünf Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung über das beantragte Visum.

Wer bekommt meine Daten?

Ihre Daten werden nur an Dritte übermittelt, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens erforderlich ist. Im Rahmen des Verfahrens kann es sein, dass Ihre personenbezogenen Daten an die jeweils zuständigen deutschen Innenbehörden, an zuständige Visastellen anderer Schengen-Mitgliedstaaten oder an die zuständigen Behörden am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts übermittelt werden. Ist ein externer Dienstleister mit der Durchführung einzelner Verfahrensschritte im Visumverfahren beauftragt, werden Ihre Daten von diesem erhoben bzw. an diesen übermittelt, soweit dies zur Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Eine Übermittlung an Empfänger außerhalb der Europäischen Union findet nur statt, soweit dies nach Kapitel V der DSGVO zulässig ist. Anträge auf die Erteilung von Visa werden von dem externen Visadienstleister u.a. Visametric, VFS Global, BLS und TLS entgegengenommen und an die Botschaft bzw. das Generalkonsulat weitergeleitet. Dieser Visadienstleister verarbeitet als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO im Auftrag des Auswärtigen Amtes personenbezogene Daten. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung bleibt dabei das Auswärtige Amt (Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, siehe oben). Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass die Verarbeitung Ihrer Daten im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO und des BDSG erfolgt und der Schutz Ihrer Rechte gewährleistet ist. Das Auswärtige Amt hat zu diesem Zweck mit dem Auftragsverarbeiter einen Vertrag abgeschlossen, der die Vorgaben des Art. 28 Abs. 3 DSGVO enthält und den sorgfältigen Umgang mit Ihren Daten sicherstellt.

Welche Datenschutzrechte kann ich als betroffene Person geltend machen?

Sie können von den o.g. Verantwortlichen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Sie können zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung, Löschung oder die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Sie können zudem unter bestimmten Voraussetzungen der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wo kann ich mich beschweren?

Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde ̶ insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen datenschutzrechtlichen Verstoßes ̶ über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren.

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