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Hilfe für deutsche Staatsangehörige

Rettungsring an einer Wand

Rettungsring, © colourbox.de

Artikel

Allgemeine Hinweise

Wenn Sie oder ein Angehöriger sich in einer Notlage befinden, können Sie die deutsche Botschaft in Singapur montags bis donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 16.30 Uhr und freitags bis 14.00 Uhr unter der Nummer (+65) 6533 6002 erreichen.

In einem dringenden Notfall können Sie außerhalb der Bürozeiten der Botschaft die folgende Telefonnummer anrufen: (+65) 9817 0414. Diese Telefonnummer ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Mo - Fr: nach Dienstschluss bis 24.00 Uhr; Sa – So: 8.00 Uhr – 24.00 Uhr

Geld- oder Passverlust

Sie brauchen Geld und/oder möchten Ihre Kreditkarten sperren lassen? Wurden Ihre Urlaubskasse und Kreditkarten gestohlen, können Sie sich über die folgenden Geldtransferdienste innerhalb kürzester Zeit (ca. 1 Stunde) Bargeld aus Deutschland überweisen lassen. Informationen finden Sie hierzu u.a. bei ReiseBank und Western Union
Deutsche Kredit- und Handykarten können Sie unter der folgenden Telefonnummer in Deutschland sperren lassen: 01149-116-116.
Telefonnummern Ihrer Freunde und Verwandten in Deutschland finden Sie über die Webseite der Telefonauskunft.
Eine Liste mit Zugangsnummern für R-Gespräche, die vom Empfänger gezahlt werden, zur Kontaktaufnahme mit Freunden und Verwandten in Deutschland finden Sie auf der Webseite der Deutschen Telekom.

Was tun bei Passverlust? Bitte beschaffen Sie sich einen Polizeibericht, der die Umstände des Verlusts erläutert. In jedem Fall müssen Sie bei der Deutschen Botschaft Singapur einen neuen Reisepass beantragen.

Füllen Sie bitte die Verlustanzeige (siehe rechte Spalte) vollständig aus und reichen diese zusammen mit dem Polizeibericht bei der Deutschen Botschaft ein, wenn Sie den neuen Reisepass beantragen.

Die Reise auf dem direkten Weg nach Deutschland ist in Notfällen grundsätzlich entweder mit einem deutschen Reisepass oder mit einem deutschen Personalausweis möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft.

In Notfällen kann Ihnen innerhalb weniger Tage ein vorläufiger Reisepass mit begrenzter Gültigkeitsdauer (bis zu einem Jahr) ausgestellt werden. Zusätzlich zur Vorlage der für einen regulären Passantrag erforderlichen Unterlagen bitten wir um Vorlage eines Flugtickets und anderer geeigneter Nachweise, aus denen der dringende, unaufschiebbare Reisegrund hervorgeht.

Wenn Sie bei der Deutschen Botschaft einen Passverlust melden, wird dieser Pass in das Fahndungsregister des BKA aufgenommen. Sollten Sie den Pass zu einem späteren Zeitpunkt wiederfinden, melden Sie dies bitte umgehend der Behörde, die diesen Pass ausgestellt hat. Von Reisen mit einem wiedergefundenen Pass wird dringend abgeraten!

Achtung: Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise nach Indonesien. Bitte wenden Sie sich an die Indonesische Botschaft in Singapur, um bereits vor der Einreise nach Indonesien ein Visum einzuholen. Der vorläufige Reisepass berechtigt ebenfalls nicht zur Einreise in die USA.

Krankheit/Unfall

Im Krankheitsfall oder nach einem Unfall sind Angaben zur Ihrer (Reise-) Krankenversicherung erforderlich. Bei Bedarf kann die Botschaft den ersten Kontakt zur Versicherung in Deutschland oder mit einem lokalen Arzt bzw. Krankenhaus herstellen.

Festnahme

Die lokalen Behörden sind verpflichtet, die Botschaft umgehend zu unterrichten, wenn ein deutscher Staatsangehöriger festgenommen wurde. Bestehen Sie bei einer Verhaftung darauf, die Botschaft Singapur informieren zu können. Sie können sich nur durch einen vor Ort zugelassenen Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen. Dies kann auch ein Pflichtverteidiger sein, der für seine Tätigkeit keine Gebühren verlangt. Falls Sie einen Pflichtverteidiger nicht für ausreichend halten, müssen Sie auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen.
Ein Konsularbeamter der Botschaft darf inhaftierte Landsleute im Gefängnis besuchen und mit ihnen korrespondieren. Er vergewissert sich, welche Gründe für die Verhaftung vorliegen, ob die Behandlung korrekt ist und ob die Verpflegung und gesundheitliche Betreuung ausreichend sind. Auf Wunsch unterrichtet er Angehörige und leitet deren Geldüberweisungen weiter.
In diesem Zusammenhang warnt die Botschaft noch einmal eindringlich vor Erwerb, Besitz, Verteilung, Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art. Rauschgiftdelikte werden in Singapur strafrechtlich verfolgt und es drohen harte, teilweise drakonische Strafen: Schon der Besitz von geringen Rauschgiftmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen bis hin zu Todesstrafe - diese ist auch schon an westlichen Ausländern vollstreckt worden.
Eine Einflussnahme auf das Strafverfahren an sich ist den Botschaften nicht möglich.

Todesfall

Stirbt ein Angehöriger oder Freund, ist das ein Grund zur Trauer. Bei Todesfällen im Ausland kommen zu der Trauerphase oft noch zusätzliche organisatorische Fragen auf, die geklärt werden müssen.
Wenn Sie z.B. eine Überführung nach oder eine Urnenbestattung in Deutschland wünschen, so gilt es einige Dinge zu beachten. Die Botschaft hilft Ihnen dabei - kontaktieren Sie uns bitte.
Auch helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach Bestattungsinstituten in Singapur, legalisieren die singapurische Sterbeurkunde und beurkunden - sofern gewünscht - den Sterbefall.
Sollte der/die in Singapur Verstorbene eine deutsche Rente bezogen haben, bitten wir Sie, den Rententräger unmittelbar mit Übersendung einer Sterbeurkunde zu informieren.

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