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Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

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Allgemeine Informationen

Ein deutscher Staatsangehöriger kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt. Dazu ist eine schriftliche Erklärung nötig. Gewisse gesetzliche Einschränkungen sind zu beachten.

Rechtswirksam ist der Verzicht allerdings nur dann, wenn die Erklärung von der zuständigen Behörde genehmigt und hierüber eine entsprechende Urkunde ausgestellt worden ist, die dem Verzichtenden ausgehändigt worden sein muss.

Durch den Verzicht dürfen Sie aber nicht staatenlos werden. Daher ist es erforderlich, dass Sie neben der deutschen noch mindestens eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Einschränkungen gelten nur für bestimmte Berufsgruppen (u.a. aktive Beamte, Richter, Soldaten, Wehrpflichtige).

Zuständigkeit

Die zuständige Behörde ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Antragsformulare und ausführliche Informationen finden Sie auf deren Webseite: Bundesverwaltungsamt

Antragsverfahren

Den Antrag können Sie mit den entsprechenden Unterlagen über die Deutsche Botschaft zur Weiterleitung an das BVA einreichen. Die Deutsche Botschaft beglaubigt Ihre Unterschrift auf dem Antrag und leitet diesen an das BVA weiter.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Deutsche Botschaft keinerlei Auskünfte zum Stand der Bearbeitung geben kann.

Benötigte Unterlagen

Den Antrag auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit sowie Informationen zu den weiteren benötigten Dokumenten finden Sie auf der Webseite des BVA. Alle Unterlagen müssen im Original und zweifacher Kopie eingereicht werden.

Wenn die Unterlagen nicht in deutscher Sprache verfasst sind, benötigen Sie zusätzlich eine Übersetzung ins Deutsche. Übersetzerliste

Gebühren

Das Bundesverwaltungsamt erhebt keine Gebühren für den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.


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