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Deutsche Reisepässe

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa

Artikel

Biometrischer Reisepass

Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Wichtig zu wissen: Die alten Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Ablaufdatum.

Unterlagen zur Beantragung eines Reisepasses (Vorlage im Original):
1. aktuelles biometrisches Passfoto nicht älter als sechs Monate
2. bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
3. Geburts- oder Abstammungsurkunde, ggf. mit Legalisation/ Apostille
4. Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland, wenn in Ihrem Reisepass ein innerdeutscher Wohnort eingetragen ist
5. Aufenthaltserlaubnis für Singapur
6. ggf. Auszug Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch, bei nicht deutscher Urkunde inkl. Legalisation/ Apostille
7. ggf. Scheidungsurteil oder –urkunde
8. ggf. Bescheinigung über die Namensführung
9. ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
10. ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
11. ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

Das erforderliche Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite.

Reisepass für Kinder

Pässe für minderjährige Kinder werden von dem oder den gesetzlichen Vertretern beantragt. Gesetzliche Vertreter sind in der Regel die Eltern gemeinsam. Bei gemeinsamem Sorgerecht muss also der Antrag zwingend von beiden Elternteilen eingereicht (Anwesenheit bei der Passbeantragung) bzw. eine entsprechend bestätigte Vollmacht vorgelegt werden.
Alleiniges Sorgerecht ist durch einen entsprechend anerkannten rechtskräftigen Gerichtsbeschluss nachzuweisen.
Das Kind muss bei Passbeantragung ebenfalls anwesend sein.

Zusätzliche Unterlagen zur Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (Vorlage im Original):
12. aktuelle Reisepässe/Personalausweise der Eltern
13. ggf. Aufenthaltserlaubnisse für Singapur der Eltern
14. ggf. Heiratsurkunde der Eltern oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei nicht deutscher Urkunde inkl. Legalisation/ Apostille
15. ggf. Vaterschaftsanerkennung
16. ggf. Sorgerechtsbeschluss oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
17. ggf. Zustimmungserklärung des ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils
18. ggf. deutsche Geburtsurkunde von Erstgeborenen

Das erforderliche Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite.

Vorläufiger Reisepass

In Notfällen kann Ihnen innerhalb weniger Tage ein vorläufiger Reisepass mit begrenzter Gültigkeitsdauer (bis zu einem Jahr) ausgestellt werden. Liegt Ihr Wohnsitz außerhalb Singapurs kann die Ausstellung durch die Einholung einer Ermächtigung bei Ihrer Passbehörde verzögert werden.

Die vorzulegenden Unterlagen sind grundsätzlich identisch zu den oben genannten.

Achtung: Ein vorläufiger Reisepass gilt nicht in allen Ländern uneingeschränkt. In den Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes ist die Gültigkeit aufgeführt.
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise nach Indonesien. Bitte wenden Sie sich an die Indonesische Botschaft in Singapur, um bereits vor der Einreise nach Indonesien ein Visum einzuholen.

Das erforderliche Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite.

Namenserklärung oder -änderung

Haben Sie seit der Ausstellung Ihres letzten Reisepasses Ihren Nachnamen geändert oder sind Elternteil eines im Ausland geborenen deutschen Kindes?
Unter Umständen ist vor Antragstellung die Abgabe einer Namenserklärung für Sie selbst und/oder Ihr Kind erforderlich. In diesem Fall lesen Sie bitte die Informationen auf den Seiten Eheschließung und/oder Geburt und Namensgebung, bevor Sie einen neuen Passantrag stellen.

Passverlust

Was tun bei Passverlust? Bitte beschaffen Sie sich einen Polizeibericht, der die Umstände des Verlusts erläutert. In jedem Fall müssen Sie bei der Deutschen Botschaft Singapur einen neuen Reisepass beantragen.

Füllen Sie bitte die Verlustanzeige vollständig aus und reichen diese zusammen mit dem Polizeibericht bei der Deutschen Botschaft ein, wenn Sie den neuen Reisepass beantragen.

Wenn Sie bei der Deutschen Botschaft einen Passverlust melden, wird dieser Pass in das Fahndungsregister des BKA aufgenommen. Sollten Sie den Pass zu einem späteren Zeitpunkt wiederfinden, melden Sie dies bitte umgehend der Behörde, die diesen Pass ausgestellt hat. Von Reisen mit einem wiedergefundenen Pass wird dringend abgeraten!

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Herunterladbare Formulare

Hinweis zu Passbildern

Gebühren

Zahlungsart:
  • Visa-/ MasterCard (physische Karte erforderlich)
  • Barzahlung in SGD

Wohnsitz in Singapur und in Deutschland abgemeldet Ohne Wohnsitz in Singapur oder in Deutschland noch gemeldet
Reisepass ab 24 Jahre 101,00€ 171,00€
Reisepass unter 24 Jahre 68,50€ 106,00€
Zuschlag für Expressverfahren 32,00€ 32,00€
Zuschlag für 48-Seiten-Pass 22,00€ 22,00€

Vorläufiger Reisepass 70,00€ 96,00€



Personalausweis ab 24 Jahre 67,00€ 80,00€
Personalausweis unter 24 Jahre 52,80€ 96,00€



Wohnortänderung Gebührenfrei Gebührenfrei


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