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Deutsche Reisepässe

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, © dpa
Biometrischer Reisepass
Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht mehr möglich.
Seit 1. März 2017 werden die deutschen Reisepässe in der Bundesdruckerei in Berlin im neuen Design gedruckt.
Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Botschaft Singapur keine Anfragen zum Bearbeitungsstand von beantragten Reisepässen erteilen kann.
Der neue Reisepass ist etwas kleiner als der bisherige und wird, statt bisher im Hardcover-Format, mit einem biegsamen, flexiblen Einband hergestellt. Zudem wird die laminierte Datenseite durch eine Vollplastikkarte aus Polycarbonat ausgetauscht.
Der neue Reisepass enthält zahlreiche neue Sicherheitsmerkmale und grafische Neuerungen, z.B. einer unter UV-Licht erkennbaren großflächigen Darstellung des Brandenburger Tores und des Bundesadlers.
Wichtig zu wissen: Die alten Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Ablaufdatum.
Unterlagen zur Beantragung eines Reisepasses für Volljährige (Vorlage im Original):
1. ein biometrisches Passfoto
2. bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
3. Geburts- oder Abstammungsurkunde, ggf. mit Legalisation/ Apostille
4. Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland, wenn in Ihrem Reisepass ein innerdeutscher Wohnort eingetragen ist
5. Aufenthaltserlaubnis für Singapur
6. ggf. Auszug Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch, bei nicht deutscher Urkunde inkl. Legalisation/ Apostille
7. ggf. Scheidungsurteil oder –urkunde
8. ggf. Bescheinigung über die Namensführung
9. ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
10. ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
11. ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde
Das erforderliche Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite.
Kinderreisepass
Pässe für minderjährige Kinder werden von dem oder den gesetzlichen Vertretern beantragt. Gesetzliche Vertreter sind in der Regel die Eltern gemeinsam. Bei gemeinsamem Sorgerecht muss also der Antrag zwingend von beiden Elternteilen eingereicht (Anwesenheit bei der Passbeantragung) bzw. eine entsprechend bestätigte Vollmacht vorgelegt werden. Die Bestätigung der Unterschrift des bei Passbeantragung nicht anwesenden mitsorgeberechtigte Elternteils muss entweder durch einen anerkannten deutschen oder singapurischen Notar, eine andere deutsche Auslandsvertretung oder eine deutsche Stadtverwaltung erfolgen.
Alleiniges Sorgerecht ist durch einen entsprechend anerkannten rechtskräftigen Gerichtsbeschluss nachzuweisen.
Das Kind muss bei Passbeantragung ebenfalls anwesend sein.
Biometrischer Reisepass oder Kinderreisepass?
Die Eltern oder gesetzlichen Vertreter können für ihr Kind zwischen den folgenden Reisedokumenten wählen:
1) Reisepass mit biometrischen Merkmalen (sogenannter EU-Pass). Der biometriefähige Reisepass (wie ihn die Eltern des Kindes in der Regel selbst besitzen) ist 6 Jahre gültig und erfüllt die Voraussetzungen zur visumfreien Einreise in die USA. Die Abnahme von Fingerabdrücken erfolgt ab dem vollendeten 6. Lebensjahr.
2) Kinderreisepass: Der Kinderreisepass wird für 1 Jahr ausgestellt und gilt nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Der Kinderreisepass kann jeweils um 1 weiteres Jahr (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) verlängert werden. Dieses Dokument berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA.
Unterlagen zur Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (Vorlage im Original):
1. ein Passfoto nicht älter als sechs Monate (erst ab Vollendung des 6. Lebensjahres biometriefähiges Passbild)
2. Geburtsurkunde des Kindes, ggf. mit Legalisation/ Apostille
3. aktueller Reisepass/Personalausweis der Mutter
4. aktueller Reisepass/Personalausweis des Vaters
5. Abmeldebescheinigung des aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland, wenn im Reisepass ein innerdeutscher Wohnort eingetragen ist
6. Aufenthaltserlaubnis für Singapur des Kindes und der Eltern
7. ggf. Heiratsurkunde der Eltern oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei nicht deutscher Urkunde inkl. Legalisation/ Apostille
8. ggf. Vaterschaftsanerkennung
9. ggf. alter Pass, Kinderausweis
10. ggf. Staatsangehörigkeitsausweise oder Einbürgerungsurkunden der Eltern
11. ggf. Sorgerechtsbeschluss oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
12. ggf. Zustimmungserklärung des ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils
13. ggf. deutsche Geburtsurkunde von Erstgeborenen
Das erforderliche Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite.
Namenserklärung oder -änderung
Haben Sie seit der Ausstellung Ihres letzten Reisepasses Ihren Nachnamen geändert oder sind Elternteil eines im Ausland geborenen deutschen Kindes?
Unter Umständen ist vor Antragstellung die Abgabe einer Namenserklärung für Sie selbst und/oder Ihr Kind erforderlich. In diesem Fall lesen Sie bitte die Informationen auf den Seiten Eheschließung und/oder Geburt und Namensgebung, bevor Sie einen neuen Passantrag stellen.
Passverlust
Was tun bei Passverlust? Bitte beschaffen Sie sich einen Polizeibericht, der die Umstände des Verlusts erläutert. In jedem Fall müssen Sie bei der Deutschen Botschaft Singapur einen neuen Reisepass beantragen.
Füllen Sie bitte die Verlustanzeige vollständig aus und reichen diese zusammen mit dem Polizeibericht bei der Deutschen Botschaft ein, wenn Sie den neuen Reisepass beantragen.
Die Reise auf dem direkten Weg nach Deutschland ist in Notfällen grundsätzlich entweder mit einem deutschen Reisepass möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft.
In Notfällen kann Ihnen innerhalb weniger Tage ein vorläufiger Reisepass mit begrenzter Gültigkeitsdauer (bis zu einem Jahr) ausgestellt werden. Zusätzlich zur Vorlage der für einen regulären Passantrag erforderlichen Unterlagen bitten wir um Vorlage eines Flugtickets und anderer geeigneter Nachweise, aus denen der dringende, unaufschiebbare Reisegrund hervorgeht.
Wenn Sie bei der Deutschen Botschaft einen Passverlust melden, wird dieser Pass in das Fahndungsregister des BKA aufgenommen. Sollten Sie den Pass zu einem späteren Zeitpunkt wiederfinden, melden Sie dies bitte umgehend der Behörde, die diesen Pass ausgestellt hat. Von Reisen mit einem wiedergefundenen Pass wird dringend abgeraten!
Achtung: Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise nach Indonesien. Bitte wenden Sie sich an die Indonesische Botschaft in Singapur, um bereits vor der Einreise nach Indonesien ein Visum einzuholen. Der vorläufige Reisepass berechtigt ebenfalls nicht zur Einreise in die USA.
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