Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Allgemeine Hinweise zu Visabeantragung

Passkontrolle am Düsseldorfer Flughafen, © dpa
Singapurische Staatsangehörige benötigen kein Visum für Deutschland für Transit- und/oder Kurzaufenthalte (Tourist/Business/Besucher). Kurzaufenthalte sind Aufenthalte bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
Hinweise, welche Staatsangehörigen visumpflichtig sind, finden Sie hier:
Liste der Länder, für die eine Visumpflicht für die Einreise nach Deutschland besteht
Schengen-Visa müssen bei der Botschaft des Landes beantragt werden, welches das Hauptreiseziel ist.
Bitte beachten Sie: Die Deutsche Botschaft Singapur stellt ab dem 14.08.2020 die Bearbeitung von Schengenvisa, in Vertretung für Portugal, ein. Bitte wenden Sie sich an die portugiesische Botschaft in Singapur.
Sofern das Hauptreiseziel Deutschland ist, ist für die Antragsannahme bei Kurzaufenthalten im Schengen-Raum ausschließlich unser Visumannahmezentrum, welches von VFS Global betrieben wird und welches seinen Sitz unter der Adresse 79 Anson Road #15-02 hat, zuständig. Zur Beantragung des Visums benötigen Sie einen Termin, den Sie hier vereinbaren können: www.vfsglobal.com/germany/Singapore
Dort finden Sie auch das Online-Antragsformular. Das Visumannahmezentrum erhebt eine Bearbeitungsgebühr.
Die Deutsche Botschaft kann keine unvollständigen Anträge bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass unvollständig eingereichte Anträge abgelehnt werden können.
Der Pass muss mindestens für die Dauer des Aufenthalts im Schengen-Raum gültig sein. Empfehlenswert ist eine Gültigkeit mindestens drei Monate über die Rückkehr nach Singapur hinaus.
Visumsanträge für nationale Visa nimmt die Botschaft entgegen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin! TERMINBUCHUNG
Die Visaabholung findet i.d.R. dienstags und donnerstags zwischen 14.30 Uhr und 15 Uhr statt.
Bitte nutzen Sie auch die ausführlichen Hinweise zum Thema Visa auf unserer englischsprachigen Webseite: Hinweise zum Thema Visa in Englisch