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Der Schengen-Raum
Visumetiketten, © Thomas Köhler/photothek.de
Der Schengen-Raum, benannt nach dem „Schengen Abkommen“, bezeichnet ein Gebiet, in dem sich 26 verschiedene europäische Nationen mit anderen Mitgliedsstaaten bzw. Nicht-Mitgliedsstaaten auf die Abschaffung der Binnengrenzen sowie auf den freien und unbeschränkten Verkehr von Personen, Gütern, Dienstleistungen und Kapital einigten, und dies in Übereinstimmung mit den allgemein gültigen Regeln zur Kontrolle der Außengrenzen und der Bekämpfung der Kriminalität durch die Stärkung des Rechtssystems und der polizeilichen Zusammenarbeit.
Durch den Schengen-Raum existieren die Grenzen zwischen europäischen Staaten nur auf Landkarten, da über 400 Millionen Bürgern aus 26 Mitgliedsstaaten die Freiheit eingeräumt wird, sich ohne Pass- und Grenzkontrollen so wie in einem einzigen Staat frei sowohl inner- als auch außerhalb des Gebietes zu bewegen, da in allen Ländern die allgemeinen Rechte auf Reise- und Bewegungsfreiheit Gültigkeit haben.
Liste der Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums:
• Belgien
• Dänemark
• Deutschland
• Estland
• Finnland
• Frankreich
• Griechenland
• Island
• Italien
• Lettland
• Liechtenstein
• Litauen
• Luxemburg
• Malta
• Niederlande
• Norwegen
• Österreich
• Polen
• Portugal
• Schweden
• Schweiz
• Slowakei
• Slowenien
• Spanien
• Tschechien
• Ungarn
Weitere Information zum Thema Schengen-Raum und Schengen-Visa finden Sie auf der Webseite der European Commission (in Englisch):