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Deutsche Reisepässe

Reisepass

Reisepass der Bundesrepublik Deutschland © dpa

Artikel

Biometrischer Reisepass

Die Gültigkeitsdauer des biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

Wichtig zu wissen: Die alten Reisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Ablaufdatum.

Unterlagen zur Beantragung eines Reisepasses (Vorlage im Original):
1. aktuelles biometrisches Passfoto nicht älter als sechs Monate
2. bisheriger deutscher Pass oder Personalausweis
3. Geburts- oder Abstammungsurkunde, ggf. mit Legalisation/ Apostille
4. Abmeldebescheinigung Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland, wenn in Ihrem Reisepass ein innerdeutscher Wohnort eingetragen ist
5. Aufenthaltserlaubnis für Singapur
6. ggf. Auszug Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch, bei nicht deutscher Urkunde inkl. Legalisation/ Apostille
7. ggf. Scheidungsurteil oder –urkunde
8. ggf. Bescheinigung über die Namensführung
9. ggf. Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde
10. ggf. Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit oder ein von einem anderen Staat ausgestelltes Reise- oder Ausweisdokument
11. ggf. Beibehaltungsgenehmigung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde

Das erforderliche Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite.

Reisepass für Kinder

Pässe für minderjährige Kinder werden von dem oder den gesetzlichen Vertretern beantragt. Gesetzliche Vertreter sind in der Regel die Eltern gemeinsam. Bei gemeinsamem Sorgerecht muss also der Antrag zwingend von beiden Elternteilen eingereicht (Anwesenheit bei der Passbeantragung) bzw. eine entsprechend bestätigte Vollmacht vorgelegt werden.
Alleiniges Sorgerecht ist durch einen entsprechend anerkannten rechtskräftigen Gerichtsbeschluss nachzuweisen.
Das Kind muss bei Passbeantragung ebenfalls anwesend sein.

Zusätzliche Unterlagen zur Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige (Vorlage im Original):
12. aktuelle Reisepässe/Personalausweise der Eltern
13. ggf. Aufenthaltserlaubnisse für Singapur der Eltern
14. ggf. Heiratsurkunde der Eltern oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei nicht deutscher Urkunde inkl. Legalisation/ Apostille
15. ggf. Vaterschaftsanerkennung
16. ggf. Sorgerechtsbeschluss oder Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils
17. ggf. Zustimmungserklärung des ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils
18. ggf. deutsche Geburtsurkunde von Erstgeborenen

Das erforderliche Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite.

Vorläufiger Reisepass

In Notfällen kann Ihnen innerhalb weniger Tage ein vorläufiger Reisepass mit begrenzter Gültigkeitsdauer (bis zu einem Jahr) ausgestellt werden. Liegt Ihr Wohnsitz außerhalb Singapurs kann die Ausstellung durch die Einholung einer Ermächtigung bei Ihrer Passbehörde verzögert werden.

Die vorzulegenden Unterlagen sind grundsätzlich identisch zu den oben genannten.

Achtung: Ein vorläufiger Reisepass gilt nicht in allen Ländern uneingeschränkt. In den Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes ist die Gültigkeit aufgeführt.
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise nach Indonesien. Bitte wenden Sie sich an die Indonesische Botschaft in Singapur, um bereits vor der Einreise nach Indonesien ein Visum einzuholen.

Das erforderliche Antragsformular finden Sie am Ende dieser Seite.

Namenserklärung oder -änderung

Haben Sie seit der Ausstellung Ihres letzten Reisepasses Ihren Nachnamen geändert oder sind Elternteil eines im Ausland geborenen deutschen Kindes?
Unter Umständen ist vor Antragstellung die Abgabe einer Namenserklärung für Sie selbst und/oder Ihr Kind erforderlich. In diesem Fall lesen Sie bitte die Informationen auf den Seiten Eheschließung und/oder Geburt und Namensgebung, bevor Sie einen neuen Passantrag stellen.

Passverlust

Was tun bei Passverlust? Bitte beschaffen Sie sich einen Polizeibericht, der die Umstände des Verlusts erläutert. In jedem Fall müssen Sie bei der Deutschen Botschaft Singapur einen neuen Reisepass beantragen.

Füllen Sie bitte die Verlustanzeige vollständig aus und reichen diese zusammen mit dem Polizeibericht bei der Deutschen Botschaft ein, wenn Sie den neuen Reisepass beantragen.

Wenn Sie bei der Deutschen Botschaft einen Passverlust melden, wird dieser Pass in das Fahndungsregister des BKA aufgenommen. Sollten Sie den Pass zu einem späteren Zeitpunkt wiederfinden, melden Sie dies bitte umgehend der Behörde, die diesen Pass ausgestellt hat. Von Reisen mit einem wiedergefundenen Pass wird dringend abgeraten!

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Herunterladbare Formulare

Hinweis zu Passbildern

Gebühren

Zahlungsart:
  • Visa-/ MasterCard (physische Karte erforderlich)
  • Barzahlung in SGD
Wohnsitz in Singapur und in Deutschland abgemeldet Ohne Wohnsitz in Singapur oder in Deutschland noch gemeldet
Reisepass ab 24 Jahre 101,00€ 171,00€
Reisepass unter 24 Jahre 68,50€ 106,00€
Zuschlag für Expressverfahren 32,00€ 32,00€
Zuschlag für 48-Seiten-Pass 22,00€ 22,00€
Vorläufiger Reisepass 70,00€ 96,00€
Personalausweis ab 24 Jahre 78,00€ 91,00€
Personalausweis unter 24 Jahre 63,80€ 76,80€
Wohnortänderung Gebührenfrei Gebührenfrei

Um Sie über die Datenverarbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Artikel 4 Nr. 7 DSGVO:

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Bürgerservice: 030 18-17-2000
Telefax: 030-17-3402


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Sie erreichen die/den Datenschutzbeauftragte/n des Auswärtigen Amts unter:
Datenschutzbeauftragte/r des Auswärtigen Amts
10117 Berlin
Telefon: 030 18-17-7099
Telefax: 030-17-5 7099

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Im Ausland können Sie sich auch an die Datenschutz-Ansprechperson Ihrer Auslandsvertretung wenden. Wie Sie die Datenschutz-Ansprechperson der Auslandsvertretung erreichen, erfahren Sie am Ende der Seite.

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Ihrer personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des PassG bzw. PauswG verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind §§ 4 und 6 Abs. 2 PassG sowie §§ 5, 9Abs. 2 PauswG.

Speicherung der personenbezogenen Daten

Der bei der Antragstellung gespeicherten Fingerabdrücke werden gem. § 16 Abs. 2 PassG/§ 26 Abs. 2 PauswG spätestens nach Aushändigung oder Übersendung des Dokuments an Sie gelöscht. Ihre personenbezogenen Daten werden gem. § 21 Abs. 4 PassG/§ 23 Abs. 4 PauswG höchstens bis zu dreißig Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Dokuments, auf das sie sich beziehen, gespeichert.

Im Rahmen der Datenverarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten im Falle der Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises an den Dokumentenhersteller zum Zweck der Herstellung des Passes weitergegeben. Die Pass-/Personalausweisbehörde darf gem. §§ 22 PassG/§ 24 PauswG Daten aus dem Passregister an andere öffentliche Stellen übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.

Ihre Rechte

Sie haben als betroffene Person bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rechte:

• Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO),

• Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO),

• Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO),

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO),

• Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO),

• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO).

Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Sie für das Auswärtige Amt zuständige Aufsichtsbehörde ist: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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