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Bundestagswahl 2025
Briefwahl, © colourbox
Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden wird, grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Wir empfehlen, den Antrag schon jetzt zu stellen!
Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar.
https://www.bundeswahlleiterin.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2025/20241108_mitteilung_AD.html
Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden sich ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/n/neuwahl.html